Bekanntmachung zur Wahl
der Vertreterversammlung
der Volksbank Trier Eifel eG

 

Herzogenbuscher Straße 16 – 18, 54292 Trier

Gemäß § 4 der Wahlordnung zur Vertreterversammlung geben wir bekannt, dass die vom Wahlausschuss aufgestellte Wahlliste zur Vertreterversammlung in der Zeit vom
 

25. November 2024 bis einschließlich 23. Dezember 2024
 

während der üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen unserer Regionalzentren zur Einsicht ausliegt.

Weitere Listen können innerhalb von 2 Wochen nach der Bekanntmachung eingereicht werden. Diese Listen müssen von mindestens 150 Mitgliedern unterzeichnet sein. Darüber hinaus kann eine Liste nur berücksichtigt werden, wenn sie die in der Satzung benannten Voraussetzungen erfüllt, insbesondere die erforderliche Anzahl von wählbaren Vertretern und Ersatzvertretern enthält.

 

Trier, 25.11.2024

 

Volksbank Trier Eifel eG
- Der Wahlausschuss -

     Ralf Olk
- Vorsitzender -

 

Die Wahllisten sind bis zum 23. Dezember 2024 während der Öffnungszeiten unserer Regionalzentren in Bitburg, Gerolstein, Hermeskeil, Prüm, Saarburg, Schweich und in der Hauptstelle Trier - Herzogenbuscher Str. 16-18 einzusehen. Die Vertreterwahl findet vom 06. bis 10. Januar 2025 in o. g. Stellen zu deren Öffnungszeiten statt.


Fragen und Antworten zur Vertreterwahl

Welche Funktion hat die Vertreterversammlung?

Die Vertreterversammlung ist das Organ, in dem sich die gemeinsame Willensbildung der Mitgliederangelegenheiten der Genossenschaft vollzieht. Sie vertritt die Rechte der Mitglieder in Bezug auf die Angelegenheiten der Genossenschaft, die im Genossenschaftsgesetz und der Satzung verankert sind.

Sie nimmt den Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat entgegen, stellt den Jahresabschluss fest, beschließt über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Deckung eines Jahresfehlbetrages, entlastet den Vorstand und den Aufsichtsrat, wählt den Aufsichtsrat, beschließt über Satzungsänderungen und entscheidet mit bei der Weichenstellung, bei wichtigen Fragen rund um die Volksbank Trier Eifel eG.

 

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist jedes bei der Bekanntmachung der Wahl in die Mitgliederliste eingetragene Mitglied. Ausgeschlossene Mitglieder haben kein Wahlrecht. Firmen, Minderjährige und Geschäftsunfähige können ihr Wahlrecht durch einen zur Vertretung ermächtigten Bevollmächtigten bzw. gesetzlichen Vertreter ausüben lassen. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Mehrere Erben eines verstorbenen Mitglieds können das Wahlrecht nur durch einen gemeinschaftlichen Bevollmächtigten ausüben. Ein Bevollmächtigter kann nicht mehr als zwei Mitglieder vertreten. Bevollmächtigte können nur Mitglieder der Genossenschaft, Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, Eltern, Kinder oder Geschwister des Mitglieds sein oder müssen zum Vollmachtgeber in einem Gesellschafts- oder Anstellungsverhältnis stehen. Personen, an die die Mitteilung über den Ausschluss abgesandt sind, sowie Personen, die sich geschäftsmäßig zur Ausübung des Stimmrechts erbieten, können nicht bevollmächtigt werden. Wahlberechtigte gesetzliche bzw. ermächtigte Vertreter oder Bevollmächtigte müssen ihre Vertretungsbefugnis auf Verlangen des Wahlausschusses schriftlich nachweisen.

Warum sollte ich wählen?

Als Mitglied Ihrer Volksbank Trier Eifel eG sind Sie mit einem oder mehreren Geschäftsanteilen beteiligt und können den Weg unserer Volksbank Trier Eifel eG aktiv mitbestimmen und an demokratischen Entscheidungsprozessen mitwirken. Mit Ihrer Wahl bestimmen Sie die Vertreter, die ihr genossenschaftliches Mitbestimmungsrecht in der Vertreterversammlung wahrnehmen und würdigen gleichzeitig deren ehrenamtliches Engagement.

 

Warum werden Ersatzvertreter benötigt?

Sofern ein Vertreter sein Mandat bis zum Ende der Amtszeit nicht ausüben kann und aus der Vertreterversammlung ausscheidet, treten Ersatzvertreter an dessen Stelle und nehmen das Vertretermandat ein.

 

Wie läuft die Wahl ab?

Die Vertreterwahl wird in Form einer Listenwahl durchgeführt. Bei der Listenwahl stimmen die Mitglieder nicht für einen bestimmten Vertreter- bzw. Ersatzvertreterkandidaten, sondern für die jeweilige Vorschlagsliste.
Zur Wahl steht die vom Wahlausschuss aufgestellte Liste der Vertreter und Ersatzvertreter. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

 

Wie erfahre ich vom Wahlergebnis?

Das Wahlergebnis wird direkt nach Ablauf des Wahlzeitraums ausgewertet. Nach Benachrichtigung der Vertreter und Ersatzvertreter und Ablauf der Widerruffrist stellt der Wahlausschuss das Zustandekommen der neuen Vertreterversammlung fest und informiert an dieser Stelle über das Ergebnis. Dieses wird im Anschluss auf unserer Website veröffentlicht.