Volksbank Trier Eifel eG

Login OnlineBanking
Drei Kinder laufen im Wald auf einem gefallenen Baumstamm

Volksbank Trier Stiftung

Was ist eine Stiftung? 

Es gibt sie tausendfach in Deutschland. Große wie kleine, alte wie junge: Stiftungen. Seit Jahrhunderten ein Ort, an dem Menschen gemeinsam Verantwortung für das Gemeinwohl übernehmen. Doch was ist eigentlich eine Stiftung? Wie funktioniert sie und wer steckt dahinter?

Das Prinzip einer Stiftung ist einfach: Ein Stifter möchte sich langfristig für einen gemeinnützigen Zweck engagieren und bringt dazu sein Vermögen in eine Stiftung ein. Dieses Vermögen legt die Stiftung sicher und ertragreich an und verwirklicht aus ihren Erträgen und sonstigen Mitteln (z.B. Spenden) gemeinnützige Projekte. Wenn von einer Stiftung gesprochen wird, ist in der Regel eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts gemeint.

95 Prozent der Stiftungen in Deutschland arbeiten ausschließlich gemeinnützig und engagieren sich damit für das Wohl der Allgemeinheit.

Unsere Stiftung

Verantwortung übernehmen. Vertrauen stiften. Aus Liebe zur Region.

Die eigene Stärke nutzen, um andere dabei zu unterstützen, ihre Ziele zu erreichen – das ist unser Verständnis von wertorientiertem Handeln. Seit jeher übernehmen wir Verantwortung für das Zusammenleben in unserer Region und haben aus diesem Grund 2018 die Volksbank Trier Stiftung gegründet. Sie bildet zusammen mit unserer Vereinsplattform „Viele schaffen mehr“ das Herzstück unseres bürgerschaftlichen Engagements und fördert gemeinnützige Projekte.

Idee und Antrieb

Als Genossenschaftsbank verbinden wir unser tägliches Handeln seit jeher mit gesellschaftlich verantwortlichem Engagement. Eigeninitiative, solidarische Selbsthilfe und regionale Verankerung sind die Wurzeln der genossenschaftlichen Unternehmensidee und die Basis unseres vielfältigen Engagements in unserer Region.

Der Stiftungszweck der Volksbank Trier Stiftung ist breit angelegt. So können Sie sich in unterschiedlichem Umfang und auf vielfältige Art beteiligen: unter anderem unterstützt die Stiftung die Jugend- und Altenpflege, das öffentliche Gesundheitswesen und öffentliche Gesundheitspflege, Kunst und Kultur, den Naturschutz sowie den Sport in der Region.

Organe und Gremien

Stiftungsvorstand

Alfons Jochem
Peter Michels
Michael Simonis
Andreas Theis
Stiftungsvorstand Volksbank Trier Stiftung Alfons Jochem  Peter Michels  Michael Simonis  Andreas Theis

Kuratorium

Michael Kram  (1. Vorsitzende)Karin Plein
Uwe DüpreJürgen Salz
Lothar FallisHarald Schneider
Tobias HankesBirgit Steil
Ulrich KellerGerrit Strotmann
Jürgen KohlKlaus Wahlen
Dieter NahringsWilfried Wülferath
Tanja PalzerHolger Zey

Was uns wichtig ist

Die Volksbank Trier Stiftung sieht Ihre Aufgabe in der Unterstützung von gemeinnützigen Vereinen und Institutionen im Geschäftsgebiet der Volksbank Trier Eifel eG, die in diesen Bereichen tätig sind:

Unser Schwerpunkt: Die Region nachhaltig zu unterstützen

Die Volksbank Trier Stiftung sieht Ihre Aufgabe in der Unterstützung von gemeinnützigen Vereinen und Institutionen im Geschäftsgebiet der Volksbank Trier Eifel eG, die in diesen Bereichen tätig sind:

Wissenschaft und Forschung

Naturschutz, Landschaftspflege und Umweltschutz

Kunst, Kultur und Brauchtum sowie Denkmalschutz und Denkmalpflege

Jugend- und Altenhilfe sowie hilfsbedürftige Personengruppen

Mildtätige Zwecke

Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe

Öffentliches Gesundheitswesen und öffentliche Gesundheitspflege

Wohlfahrtswesen

Sport


3 Kinder laufen auf einem Baumstamm imn der Herbstsonne

Weitere Stiftungen der Volksbank Trier Eifel eG

Finden Sie weitere Informationen zu der Volksbank Trier Stiftung und deren Förderschwerpunkten.

Volksbank Trier Stiftung

Unsere Voraussetzungen

die Gemeinnützigkeit des Vereins, der Institution muss gegeben sein

Förderung regionaler Vereine und Institutionen im Geschäftsgebiet der Volksbank Trier Eifel eG

konkrete, sachbezogene Projekte

die Förderung muss dem Stiftungszweck entsprechen

Bitte beachten Sie, dass nur Vorhaben gefördert werden können, mit deren Durchführung bei Beschlussfassung noch nicht begonnen wurde.